Juristerei

Folgendes steht in Artikel 3 unseres Grundgesetzes:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sinngemäß steht das gleiche auch in der internationalen Erklärung der Menschenrechte. Und das ist gut.
Wenn jetzt zwei dieser gleichberechtigen Menschen ihre Beziehung unter den Schutz des Gesetzes stellen wollen, und sei es auch nur der Schutz des Steuergesetzes, jedenfalls: wenn sie vor dem Staat und seinen Bürgern erklären wollen, dass sie zusammengehören und fortan als Einheit betrachtet werden möchten – wie kann es dann sein, dass in dem Moment die Gleichberechtigung nicht mehr gilt, beziehungsweise eben nur für die Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau gilt? Widerspricht das nicht dem Grundgesetz und den Menschenrechten? Wie können Männer und Frauen gleichberechtigt sein, aber sobald sich zwei zusammentun, wird ihre Beziehung nach Geschlecht beurteilt und gutgeheißen oder eben nicht? Anders gesagt: Wenn das Geschlecht einer Person vor Gericht keine Rolle spielt, also eine Relevanz von Null hat, wie kann es dann sein, dass das Geschlecht zweier Personen doch eine spielt? Null plus null ist doch immer noch gleich null. Wenn alle Einzelpersonen gleichberechtigt sind, müssen doch auch die Beziehungen zwischen ihnen gleichberechtigt sein. Der ganze Rest der Aufzählung aus dem Gleichberechtigungsartikel (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen, Behinderung) spielt ja auch keine Rolle. Ich kann vollkommen problemlos einen asiatischstämmigen, kenianischen, kommunistischen, französischsprechenden Moslem mit Behinderung heiraten, aber keine Frau. Wenn es eine Frau ist, darf ich sie nur sowas Ähnliches wie heiraten, aber nicht so richtig. Das ist doch total willkürlich und nicht zu fassen.

Das ist übrigens keine rhetorische Frage, ich verstehe es wirklich nicht. Wie ich den Gleichberechtigungsparagrafen verstehe, müsste es doch verfassungs- oder grundgesetzwidrig sei, die Ehe auf heterosexuelle Paare zu beschränken. Wahrscheinlich ist das längst hundert Mal geklärt, aber ich verfolge das Thema nicht so tiefgehend und habe es nicht mitbekommen. Kennt sich da jemand aus? Ich muss jedes Mal den Kopf schütteln, wenn ich von dem Affentheater höre.

32 Kommentare

  1. Isabel Bogdan Donnerstag, 7. März 2013 um 10:47 Uhr [Link]

    (Und wo wir schon dabei sind – man müsste die Ehe ja auch nicht zwingend auf zwei Personen beschränken. Das habe ich allerdings noch nicht zu Ende gedacht, das würde wahrscheinlich uferlos, wenn man die Anzahl der Personen, die einander heiraten dürfen, nicht beschränken würde.)

  2. Zahnwart Donnerstag, 7. März 2013 um 11:28 Uhr [Link]

    Ich bin kein Jurist, deswegen: Was ich hier sage, ist nicht wasserdicht. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es juristisch ja eben nicht so, dass es verfassungs- und grundgesetzkonform wäre, das Prinzip Ehe auf heterosexuelle, monogame Verbindungen zu beschränken. Die meisten Kommentare in den Medien (die von Journalisten geschrieben wurden, welche meist ebenfalls keine Juristen sind, schon klar) gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht demnächst die CDU-Position abschmettern wird, selbst innerhalb der CDU scheint man diese Erwartung zu haben, rennt also im vollen Bewusstsein gegen eine Wand.

    Politisch müsste ich mich eigentlich freuen, wenn die CDU sich lächerlich macht. Ich fürchte allerdings, dass die durchaus nachgedacht und mit der FDP ein Good-Cop-Bad-Cop-Spiel vereinbart haben: Die Christdemokraten holen sich als prinzipientreue Reaktionäre blutige Nasen, bekommen dafür aber all die rechten Wähler, die immer schon „gegen die warmen Brüder“ waren. Und die FDP kann behaupten, dass sie es ja von vornherein gewusst hätte, sich nur nicht gegen die CDU durchsetzen konnte, weswegen die etwas liberaleren Wähler sie über die fünf Prozent heben. Und wir bekommen am Schluss weiterhin Schwarzgelb.

  3. adelhaid Donnerstag, 7. März 2013 um 11:32 Uhr [Link]

    naja, also, ich glaube, die geschichte mit der anzahl der personen ist irgendwo geregelt (und sei es durch nur ein ‚und‘). aber ansonsten hast du natürlich recht. ich versteh das auch nicht. und was ich ebenfalls nicht mehr hören kann, ist dieses ‚homo‘-ehe konstrukt. man spricht ja auch nicht von der hetero-ehe. (whoooosh, off onto a tangent: vielleicht sollte man ein gesetz einführen, nachdem jugendliche im alter von 16 oder so zu ihren eltern gehen müssen (!!) und sagen müssen (!!) ob sie hetero- oder homosexuell sind. dann würde das so eine art tradition werden und welches wort man dann sagt, hat dann nicht mehr soviel belastung auf sich drauf. außerdem wüssten die eltern woran sie sind (mein schwiegervater sammelt ja töchter; und das bei zwei töchtern und zwei söhnen. der hat halt ein bestimmtes sammelgebiet aufgemacht), und die jugendlichen würden sich halt auch mal gedanken dazu machen. wählen dürfen sie, autofahren aber über sexuelle präferenz und/oder vielleicht sogar identität denken sie nicht in der öffentlichkeit nach. das wär doch mal was. /quatschmodus).
    ich versteh das alles nicht. um die halswirbelsäule zu schützen habe ich aber vor ein paar wochen auch aufgehört den kopf zu schütteln. das hält ja niemand aus.

  4. Stefan Steinhäuser Donnerstag, 7. März 2013 um 11:33 Uhr [Link]

    Na, das Bundesverfassungsgericht ist ja durchaus ähnlicher Ansicht: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-03/union-verfassungsgericht-homoehe

  5. Maximilian Buddenbohm Donnerstag, 7. März 2013 um 12:16 Uhr [Link]

    Erika Steinbach, die CDU-Frau mit dem kleinen Ostproblem, hat es auf Twitter erklärt: Der Staat muss nur schützen, was der Zukunft des Landes dient. Und der Zukunft des Landes dient man offensichtlich vor allem reproduktiv im Bett, da die Kinder ja die Zukunft sind. Schwule dürfen sich zwar gerne lieben, sagt sie netterweise, aber Zukunft können sie nicht. Wenn man das weiterdenkt, wird es sehr lustig und sehr grotesk – denn dann müsste die Vielehe, wenn sie denn nur ordentlich fruchtbar verläuft, eigentlich sogar besonders gefördert werden, anderseits müsste der Staat aber kinderlosen Paaren den Schutz konsequenterweise irgendwann wieder entziehen. Mit der CDU zu denken ist irgendwie auch amüsant.

  6. adelhaid Donnerstag, 7. März 2013 um 12:25 Uhr [Link]

    nicht irgendwann entziehen, sondern erst geben, wenn kinder da sind. vorher nicht. kein schutz, keine steuerlichen vergünstigungen, nix. und in dem moment, in dem schwule oder lesben kinder adoptieren (also zukunft fördern) schützen und vergünstigen.

    • percanta Donnerstag, 7. März 2013 um 14:18 Uhr [Link]

      Ja. Schutz von Kindern und von Familien, egal wie die aussehen. Also: Familien, die nicht verheiratet sind und deren Kinder vielleicht nur die leiblichen von einem der Elternteile sind, könnten auch geschützt und vergünstigt werden.
      (Ich ärgere mich immer noch darüber, wie ich gerade steuerlich dafür bestraft werde, dass ich alleinerziehend geworden bin. Und da ich jetzt wieder mit jemandem zusammenlebe, aber unverheiratet, wird das steuerlich nächstes Jahr noch schlimmer. Aber immerhin 60 Euro Steuernachlass für den halben Kinderfreibetrag, hey, da könnte noch was gehen.)

    • kid37 Donnerstag, 7. März 2013 um 18:13 Uhr [Link]

      Kurze Zwischenfrage: Weil Sie mit jemandem unverheiratet zusammenleben, ändert sich steuerlich was für Sie?

    • percanta Donnerstag, 7. März 2013 um 18:36 Uhr [Link]

      Ja.
      Der Reihenfolge nach:
      Verheiratet war ich Alleinverdiener und die begünstigte Steuerklasse III.
      Dann war ich Alleinerziehend und Steuerklasse II (für Alleinerziehende, die auch wirklich alleine leben mit dem Kind).
      Wenn man mit jemandem zusammenlebt, und zwar egal, ob das eine Lebenspartnerschaft ist, ob man die alte Tante zu sich holt oder in eine WG zieht, dann verliert man diesen Status und wird in Steuerklasse I eingestuft. II ist jetzt nicht wahnsinnig viel besser als I, aber immerhin ein bisschen.

    • Jan Mittwoch, 13. März 2013 um 13:49 Uhr [Link]

      Die Steuerklasse hat auf die gesamte Steuerlast keinen Einfluss, sondern nur auf den Vorabzug: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

  7. Maximilian Buddenbohm Donnerstag, 7. März 2013 um 12:28 Uhr [Link]

    Ja, alles im Sinne der Nutzanwendung. Man kann daraus eigentlich nur ableiten, die Ehe für alle zu öffnen oder sie ganz zu lassen. Für die Zukunft des Landes, wie es die CDU nennen würde. Mit welchem geistigen Trick die CDU Adoption nicht wertet, das habe ich noch nicht verstanden. Aber bestimmt ist es super logisch und durchdacht.

  8. Isabel Bogdan Donnerstag, 7. März 2013 um 12:52 Uhr [Link]

    Naja, die CDU ist mal in erster Linie konservativ, das heißt, sie „denken“ vor allem nach den Grundsätzen 1. Das haben wir schon immer so gemacht, 2. Das haben wir noch nie so gemacht, 3. Da könnt‘ ja jeder kommen.
    Aber mit welchem Trick das Grundgesetz bisher so ausgelegt wurde, dass Personen gleichen Geschlechts nicht heiraten dürfen, obwohl die Geschlechter gleich behandelt werden müssen, das ist mir immer noch nicht klar. Da muss es doch irgendein Gedankengebäude für geben. ein juristisches, kein politisches der Sorte „das haben wir ja noch nie so gemacht“.

  9. Maximilian Buddenbohm Donnerstag, 7. März 2013 um 12:55 Uhr [Link]

  10. Maximilian Buddenbohm Donnerstag, 7. März 2013 um 12:56 Uhr [Link]

    Es ist kompliziert.

  11. Zahnwart Donnerstag, 7. März 2013 um 13:09 Uhr [Link]

    Ist es nicht eher so, dass die Frage bislang schlicht nicht gestellt wurde? Weil, Schwules, das gehörte bis vor ein paar Jahren eh verboten, sobald es aus dem Kämmerchen kam? Und als es dann nicht mehr verboten war, waren andere Fragen drängender als ausgerechnet die Ausweitung von Eheprivilegien (die doch eigentlich längst überholt schienen)?

  12. Isabel Bogdan Donnerstag, 7. März 2013 um 13:29 Uhr [Link]

    Danke für den Link, Maximilian, das erklärt es ja zumindest teilweise. Ich kopier mal eben:

    „Der sachliche Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Lediglich die monogame Beziehung verschiedengeschlechtlicher Paare fällt demnach in den Schutzbereich des Art. 6 GG, was aus der Funktion als Vorstufe der Familie folgt. Entgegen der Annahme vieler in der Gesellschaft ist der Begriff der Ehe in der Kommentierung und in der Urform der Schaffung des Art. 6 nicht grundsätzlich geregelt. Es wird die Form einer Bindung, die als Keimzelle für Nachwuchs der deutschen Gesellschaft verstanden wird, steuerlich und andersweitig gefördert.“

    Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe als „[…] Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definiert, obwohl das in der Urform des Schutzgesetzes nicht so definiert war. (Vermutlich wegen „eh klar“, damals.) Das heißt, das Bundesverfassungsgericht müsste nochmal über seine Definition von Ehe nachdenken.

    Im Grundgesetz hingegen steht: „Es wird die Form einer Bindung, die als Keimzelle für Nachwuchs der deutschen Gesellschaft verstanden wird, steuerlich und andersweitig gefördert.”
    Was wiederum verschiedenes bedeuten würde:
    1. Kinderlose Ehen sind quasi sinnlos.
    2. Was ist mit Ehen, die nicht den Nachwuchs der deutschen Gesellschaft hervorbringen? Sind die nicht geschützt? (Kann natürlich gut sein, dass das wiederum in irgendwelchen internationalen Abkommen geregelt ist, die halt nicht in unserem Grundgesetz stehen.)
    3. Und dann wäre als nächstes zu diskutieren, ob eine Adoption als „Keim“ verstanden werden kann, oder ob „Keim“ nur bei selbstgemachten Kindern die richtige Vokabel ist.

    Ich seh schon, es ist in der Tat kompliziert.
    Und so überflüssig.

    • Miriam Donnerstag, 7. März 2013 um 18:13 Uhr [Link]

      Und was auch noch zu klären wäre: Was sind denn selbstgemachte Kinder? Wenn zwei Frauen (verpartnert) zur Samenbank gehen, eine schwanger wird, die zweite das Kind adoptiert (Stiefkindadoption ist ja erlaubt) und es keinen Vater gibt (nicht eingetragen, nicht unterhaltspflichtig etc.) ist dann diese Familie mit zwei Müttern im Sinne des Gesetzes keine Familie und keine Keinzelle?
      In fast allen Diskussionen wird immer nur davon gesprochen, dass Homosexuelle keine Kinder bekommen können. Für schwule Paare mag das insofern gelten, da keiner von beiden selbst ein Kind austragen kann. Und Leihmutterschaft ist verboten (im Gegensatz zu der Samenspende, wo der biologische Vater auf die Vaterschaft verzichtet, kann die biologische Mutter ihre Mutterschaft nicht einfach abgeben). Aber Lesben verlieren ja nicht ihre Fähigkeit ein Kind auszutragen, weil sie lesbisch sind.

    • percanta Donnerstag, 7. März 2013 um 18:32 Uhr [Link]

      Diese Definition finde ich ganz schön gruselig. Das mit der „deutschen Gesellschaft“ war mir in dem Zusammenhang unbekannt.
      „Keimzelle für Nachwuchs der deutschen Gesellschaft.“ Meine Güte.

  13. Christian Loch Donnerstag, 7. März 2013 um 16:55 Uhr [Link]

    Nein, die Herleitung funktioniert leider nicht. Die Beziehung zwischen zwei Menschen ist etwas anderes das Geschlecht eines Menschen.

    Dass hier nicht nach Geschleht diskriminiert wird, ergibt sich auch einfach aus der Tatsache, dass sowohl Männer als auch Frauen selbstbestimmt eine gleich- oder unterschiedlichgeschlechtliche Beziehung eingehen können.

    Natürlich ist „selbstbestimmt“ ein bisschen ironisch hier, denn man entscheidet sich ja nicht bewusst für die Hetero- oder Homosexualität. Es kommt aber vom Gesetz her darauf an, ob die Einschränkung von einem selbst oder von außen kommt – unabhängig davon, wieviel Einfluss man wirklich darauf hat. Jedem Mann und jeder Frau, unabhängig vom Geschlecht, steht es frei, einen andersgeschlechtlichen Partner zu heiraten –> Keine Diskriminierung. Natürlich möchten homosexuelle Menschen einen Partner desselben Geschlechts, aber dass eine Hetero-Ehe für sie uninteressant ist, dafür kann der Gesetzgeber ja nichts. Der Zugang zu einer solchen stünde ihnen ja offen.

    Vergleich: Ein Jude darf nicht wegen seiner Religion bei der Bewerbung in einem Schlachtbetrieb, der Schweine verarbeitet, abgelehnt werden – aber er würde sich natürlich nie dort bewerben.

    Ergo: Der Staat darf die ungleichgeschlechtliche Ehe fördern, denn jedem Menschen steht der Zugang dazu offen. Aber: Sollte er sie vor dem Hintergrund unserer heutigen Werte fördern? Oder sollte vielleicht die Kindererziehung und nicht die Ehe an sich gefördert werden?

  14. frauziefle Donnerstag, 7. März 2013 um 17:50 Uhr [Link]

    In der ZEIT stand heute eine durchaus einleuchtende Erklärung für den wahrscheinlich schon seit immer gleichen Anteil homosexueller Menschen in der Gesellschaft: es ist schlicht ein genetischer Marker, eine Art Schalter, der bei der Vererbung nicht umgelegt wird (oder umgelegt wird) – und schwupps, präferieren wir dasselbe Geschlecht wie Mutti oder Vati.
    So werden es nie weniger homosexuelle Menschen, egal wie rigide die Gesetze sind und wie bekloppt die heterosexuelle Mehrheit der jeweiligen Gesellschaft denkt und handelt.
    Unter diesem Gesichtspunkt brauchen wir uns auch keineswegs mit Vergleichen plagen, wie sie der Vorredner hier anbringt, die mir gelinde gesagt, Schauder über den Rücken jagen, und ich würde mir wünschen, du würdest das zurücknehmen, Christian.
    Wieviel Schutz eine „Ehe“ braucht, eine nackige, kinderlose Ehe, das kann man rätselhaft finden – solange das Konstrukt besteht, muss es allen Paaren offenstehen. Punkt.

    • adelhaid Freitag, 8. März 2013 um 09:52 Uhr [Link]

      ich wollt noch kurz was zu der ‚nackten ehe, ohne kinder‘ sagen, denn das ist ja nun nicht alles. in einer ehe, genau wie in einer eingetragenen lebenspartnerschaft, übernimmt man ja auch verantwortung für den partner, und nicht nur für kinder. und während man jung und knackig ist, beschränkt sich diese verantwortung vielleicht aufs finanzielle (sollte man sich trennen, sitzt man verheiratet mitunter mit den schulden des anderen da), aber im alter ist es halt auch die pflege, für die man verantwortung trägt. und das finde ich einfach nicht unwichtig. in einer partnerschaft übernimmt man verantwortung über sich selbst hinaus. und das ist etwas, was gefördert werden sollte.
      sollte also in einer homosexuellen partnerschaft ein partner nach einem unfall ins krankenhaus kommen, dann sollte der andere partner per default benachrichtigt werden und über alles auf dem laufenden gehalten werden.
      sowas passiert aber nur außerhalb der katholischen/cdu-länder. und den gedanken finde ich furchtbar. furchtbar, furchtbar, furchtbar.

  15. Kiki Donnerstag, 7. März 2013 um 18:52 Uhr [Link]

    Diese scheinheilige „die ham ja keine Chance, die armen Homos, das liegt ihnen auf den Genen“-Haltung finde ich immer besonders widerlich. Zum einen stimmt das nicht bzw. gibt es diverse widersprüchliche Studien dazu, zum anderen — wichtiger — spricht es Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Und was, wenn jemand sich irgendwann einfach anders entscheidet? Huch? Nicht vorgesehen? Böse, weil gewollt und nicht vorherbestimmt? Mir wird schlecht, wenn ich sowas wie von Christian da oben lese.

  16. frauziefle Donnerstag, 7. März 2013 um 19:19 Uhr [Link]

    und noch ein Nebenschauplatz: überprüft mal lieber Eure Lohnsteuermerkmale, die seit 2013 niegelanagelneuen elektronischen Lohnsteuerkarten sind mitunter hoch kreativ ausgefüllt – gerade bei Verheirateten. Die finden sich dann standardmäßig in IV/IV wieder, auch wenns davor jahrelang anders war. Quelle: ich und das Internet.

  17. Dentaku » Juristerei Freitag, 8. März 2013 um 16:20 Uhr [Link]

    [...] on http://www.isabelbogdan.de · the article page · http://www.isabelbogdan.de on QUOTE.fm […]

  18. giardino Freitag, 8. März 2013 um 17:15 Uhr [Link]

    .

  19. Maximilian Buddenbohm Montag, 11. März 2013 um 11:59 Uhr [Link]

    In Ungarn werden ab heute übrigens gleichgeschlechtliche, unverheiratete und kinderlose [sic!] Paare aus der staatlichen Definition der Familie ausgeschlossen. Kein Scherz. Mitten in Europa.

  20. Isabel Bogdan Montag, 11. März 2013 um 12:06 Uhr [Link]

    Öh, ist das hier nicht auch so? Dass man erst mit Kindern als „Familie“ gilt?

  21. Maximilian Buddenbohm Montag, 11. März 2013 um 13:05 Uhr [Link]

    Nein, juristisch meines Wissens nicht.

  22. Isabel Bogdan Montag, 11. März 2013 um 13:24 Uhr [Link]

    Ein unverheiratetes kinderloses Paar gilt hier als „Familie“? Ich weiß wohl, dass man als unverheiratetes Paar auch ein paar Pflichten hat, sobald man zusammen wohnt, aber keine Rechte – aber dass man als „Familie“ gelten würde, kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin steht doch in dem oben verlinkten Wikipedia-Zitat sogar etwas von der Funktion der Ehe als *Vorstufe* der Familie. Da gehe ich schon davon aus, dass zu einer Familie Kinder gehören.

  23. Isabel Bogdan Montag, 11. März 2013 um 13:56 Uhr [Link]

    Ey, Buddenbohm. Erst googeln, dann behaupten. Hier steht, wie’s ist: http://www.pesterlloyd.net/html/1307bgbneu.html
    Ja, ist schlimm. Das Schlimmste ist allerdings, dass auch unverheiratete Paare *mit* Kindern nicht mehr als Familie gelten. Aber was Du behauptest, ist irgendwie Quark, und es gilt auch nicht „ab heute“, sondern ab März 2014. Deswegen hat das Googeln jetzt auch ein bisschen gedauert, und ich habe keine Zeit für weitere Verifizierungen.

  24. serotonic Montag, 11. März 2013 um 14:12 Uhr [Link]

    Vor ein paar Jahren habe ich mich aus Anlässen in Sachen Patientenverfügung in das Thema eingelesen, und imho sind unverheiratete, kinderlose Paare auch in Deutschland keine Familie; ebenso verheiratete Paare ohne Kinder.

    Die Wikipedia sagt dazu:

    Familie ist die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern („Kleinfamilie“). Der Begriff der Familie ist also faktisch gemeint – er liegt auch vor bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem oder nicht gemeinsamem Kind sowie Elternteilen mit Kind. Die Ehegatten als solche bilden dagegen noch keine Familie.

  25. Isabel Bogdan Montag, 11. März 2013 um 16:16 Uhr [Link]

    Ah, heute ist in Ungarn ein Verfassungsputsch? Keine Ahnung, was das bedeutet – wer es wissen möchte, kann hier weiterlesen: http://www.pesterlloyd.net/html/1311verfassungsputschupdates.html#.UT3DqrafvmY.twitter

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