Habemus Gemeinsame Vergütungsregel. Halleluja!

Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. / Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di
————————————————————————————————————————— VDÜ – die Literaturübersetzer – Pressemitteilung [30.03.2014]

Mitgliederversammlung des Übersetzerverbandes nimmt Gemeinsame Vergütungsregeln an

Die Mitglieder des VdÜ, des Verbandes der Literaturübersetzer, haben auf ihrer gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung den mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Zugleich haben die Mitglieder den Verbandsgremien des VdÜ aufgetragen, weitere Verlage zur Mitwirkung an der GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dabei nicht geben, so die Mitgliederversammlung.

Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ:
„Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“

Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags, München:
„Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“

Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst&Kultur bei ver.di.
„Wir haben hierin eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“

Die Erstunterzeichner: C. Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag.

Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert wird.
Die Beteiligten haben die GVR bei einer Pressekonferenz am heutigen Sonntag in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Text der Vergütungsregel ist bei der Pressestelle des Übersetzerverbandes erhältlich.

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Hier das Börsenblatt dazu.

UPDATE: Hier ist der Text der gemeinsamen Vergütungsregeln.

4 Kommentare

  1. Uschi Montag, 31. März 2014 um 08:16 Uhr [Link]

    Glückwunsch!

  2. axel Montag, 31. März 2014 um 12:39 Uhr [Link]

    Ein Link zum Text der Vergütungsregel wäre schön gewesen. So kann man sich erfolglos wund googeln, jedenfalls heute …

    • Isabel Bogdan Montag, 31. März 2014 um 12:50 Uhr [Link]

      Ich glaube nicht, dass er schon irgendwo steht, aber ich frage mal nach. Die Mitglieder haben ihn vor zwei oder drei Wochen schon bekommen.
      Beim Googeln findet man dummerweise erstmal den alten Vorschlag von 2008, der aber von der MV abgelehnt wurde.
      Man kann die GVR auch bei presse@literaturuebersetzer.de erfragen.

  3. Samstagslinks/los enlaces del sábado 13 | Trippmadam Samstag, 5. April 2014 um 11:20 Uhr [Link]

    […] den Übersetzer_innen keine solchen Schriftsteller_innen), so freuen wir uns doch über die Neuigkeiten, die uns Frau Bogdan […]

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