frauziefle, Deine Überlegungen passen durchaus. Der „Einkommensunterschied“ für literarische Übersetzer und Autoren bei Taschenbuch oder Hardcover ist historisch gewachsen. Das Taschenbuch kam üblicherweise als Zweitverwertung, also weniger Prozente Tantiemen als die Erstverwertung im Hardcover. Für Dinge, wo sich das HC nicht lohnte, gab’s die Heftromanverlage, die ganz andere Tantiemenstrukturen haben als Buchverlage.

Das ist heute nicht mehr zwingend so, oft kommen Erstauflagen gleich als Taschenbuch. Entsprechend sind die Regelungen eigentlich anachronistisch und müssten überarbeitet werden – besonders auch deshalb, weil sich mit dem eBook eine noch billiger zu produzierende Verwertungsmöglichkeit etabliert, die oft parallel zur ersten Druckauflage gefahren wird. Logisch betrachtet sollten wir Textleute eigentlich für den „Content“ bezahlt werden, nicht die Verpackung drumrum.

Wie Isabel aber auch in ihrem (wirklich gelungenen!) Blogbeitrag andeutet: „Ist halt so, das haben wir schon immer so gemacht“. Der Literaturbetrieb ist recht traditionell drauf, um es freundlich auszudrücken. Entsprechend wundern mich die zunehmenden Berichte reiner eBook-Autoren, die „selbst verlegen“ und damit finanziell gut fahren, nicht. Isabels Zahlen sprechen eine deutliche Sprache; vertreibt man seinen Roman als 4-Euro-eBook verdient man unter Umständen mehr als an einer €10-Taschenbuchveröffentlichung in einem Kleinverlag. Man wird dann zwar nicht im Feuilleton rezensiert und darf bei einigen Autorenverbänden nicht mitmachen („Selbstverlag, igitt!“), aber wenn’s den Kühlschrank füllt …